Vorsprung Frankfurt - Schuldenbericht ohne Beanstandung

Schuldenbericht ohne Beanstandung

Hessen
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„Der Schuldenbericht 2022 ist ohne Beanstandungen am Kreditgeschäft des Landes durch den Hessischen Rechnungshof geblieben und im Landesschuldenausschuss beraten worden“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU).

Anlass war die heutige Veröffentlichung des Schuldenberichts 2022. Der Landesschuldenausschuss hatte den Bericht zuvor am 21. Dezember in einer Sitzung im Hessischen Landtag beraten. Zwischen Sitzung und Veröffentlichung der Berichte durch den Rechnungshof vergeht stets einige Zeit.

„2022 wurden – wie in allen Jahren zuvor – im Rahmen des Kreditgeschäfts des Landes alle haushaltsrechtlichen Vorgaben eingehalten. Das bestätigt der Schuldenbericht“, erläuterte der Finanzminister. Der Landesschuldenausschuss tagt unter dem Vorsitz des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes. Er ist mit je einem Vertreter aller Landtagsfraktionen besetzt. Hessen ist eines der wenigen Bundesländer, welche die Verwaltung ihrer Schulden durch einen unabhängigen Schuldenausschuss kontrollieren lassen – und das bereits seit 1952. Der Ausschuss prüft jährlich die Kreditaufnahme, den Derivateeinsatz und die Schuldenverwaltung und berät über den Landesschuldenbericht des Hessischen Rechnungshofs, der vom Landtag bestätigt werden muss.

Im Kreditmanagement des Landes Hessen wurden aufgrund des zwischenzeitlichen Rückgangs des Zinsniveaus seit 2013 bislang Zinsersparnisse von rund 4,67 Milliarden Euro realisiert. Auch das wirtschaftliche Ergebnis bereits beendeter Derivate ist 2023 erneut positiv gewesen und liegt seit 2009 bei 337,2 Millionen Euro. Aktuell ist ein deutlicher Anstieg der Kapitalmarktzinsen zu verzeichnen. Aufgrund der vorausschauenden Entscheidung des Landes für eine lange Zinsbindungsdauer – aktuell 10,7 Jahre – kommen die steigenden Zinsen auch weiterhin erst sukzessive als Belastung im Haushalt an. Die durchschnittliche Verzinsung des hessischen Kredit- und Derivateportfolios ist mit 1,70 Prozent nach wie vor niedrig und hat sich gegenüber 2022 nicht verändert. „Wir erfüllen die Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers zur Herstellung von Planungssicherheit und haben in der Vergangenheit auch aus heutiger Sicht klug vorgesorgt“, stellte Boddenberg dazu fest.



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