Vorsprung Frankfurt - Abtreibungsgegnerinnen und -gegner dürfen Mahnwache halten

Die Gebets-Mahnwachen fundamentalistischer Abtreibungsgegnerinnen und -gegnern dürfen vor der Schwangerenkonfliktberatungsstelle von Pro Familia abgehalten werden. Eine Beschwerde der Stadt wurde vom Verwaltungsgerichtshof Kassel jetzt abgewiesen. Mit Unverständnis und Empörung reagiert Frauendezernentin Rosemarie Heilig auf diese Entscheidung: „Es ist mir völlig unverständlich, wie der Verwaltungsgerichtshof annehmen kann, dass ein paar Bäume und Büsche einen ausreichenden Sichtschutz für die Frauen darstellen sollen, wenn sie auf dem Weg zur Schwangerenkonfliktberatungsstelle sind. Diese Frauen sind dem Protest aus nächster Nähe ausgesetzt. Die Situation ist unzumutbar und entwürdigend. Frauen sind nach dem Gesetz verpflichtet, sich beraten zu lassen, falls sie einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen. So lange sie durch den Schwangerschaftsparagrafen §218 dazu gezwungen werden, so lange müssen sie diese Beratung auch unbehelligt und ohne Spießrutenlauf machen können. Ich bin entsetzt über dieses frauenverachtende Urteil.“

Ordnungsdezernentin Annette Rinn äußerte sich ebenfalls enttäuscht über den Beschluss: „Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist eines der höchsten Güter unserer Verfassung. Allerdings wurde die Mahnwache durch die Auflagen der Stadt ja auch nicht verboten, sondern nur wenige Meter weiter an die Bockenheimer Landstraße verlegt. Nach Auffassung des Ordnungsamts hätte so beiden Bedürfnissen Rechnung getragen werden können. Es ist sehr bedauerlich, dass das Gericht unserer Auffassung nicht gefolgt ist. Ich hoffe jetzt darauf, dass es durch die Bundesregierung möglichst bald eine rechtssichere gesetzliche Regelung gibt, um die betroffenen Frauen vor diesen sogenannten Mahnwachen zu schützen.“ Es bedürfe einer Lösung des Grundrechtekonfliktes zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht, die jede Art von Versammlung in Sicht- und Hörweite von Schwangerenkonfliktberatungsstellen untersagt. Beide Dezernentinnen fordern die Bundesregierung auf, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, umgehend der sogenannten Gehsteigbelästigung wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen zu stellen.



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