Vorsprung Frankfurt - Ordnungsamt beschlagnahmt Flamingo

Ordnungsamt beschlagnahmt Flamingo

Blaulicht
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Ein nicht alltäglicher Tierschutzfall in Frankfurt am Main hat am Donnerstag, 22. Oktober, sein vorläufiges Ende gefunden. Die Veterinärbehörde des Ordnungsamtes beschlagnahmte hierbei einen lebenden Flamingo. Das Tier wurde im Beisein von Amtstierärzten, Mitarbeitern des Zoos und der Stadtpolizei aus dem Garten des Halters in den Frankfurter Zoo gebracht.

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Gegen vorherige Anordnungen des Ordnungsamtes, das Tier art- und tierschutzgerecht zu halten, klagte der Tierhalter, letzten Endes aber erfolglos. Auf Grundlage ergangener Beschlüsse und der weiterhin fehlenden Einsicht des Tierhalters, dem Flamingo artgerechte Haltungsbedingungen zu schaffen, wurde das Tier nun beschlagnahmt.

Grundsätzlich ist es auch in unseren Breiten zulässig, Flamingos zu halten. Hierbei sind jedoch verschiedene tierschutzrechtliche Voraussetzungen zu erfüllen. Da es sich bei Flamingos um Gruppentiere handelt, ist eine Haltung nur in Gruppen von mindestens fünf Tieren zulässig. Zudem muss der Untergrund des Haltungsbereichs ausreichend mit Flusssand bedeckt sein. Diese Voraussetzungen erfüllte der Tierhalter nicht. Zwar wurde das Tier ursprünglich mit einem weiteren Flamingo gehalten. Dieser ist jedoch mittlerweile verstorben, so dass nur noch das jetzt beschlagnahmte Einzeltier existierte. Ersatztiere zum Wohle des verbliebenen Flamingos organisierte der Halter trotz mehrfacher Aufforderung nicht. Zudem bestand der Auslauf des Tieres aus Erde und Gras. Eine nicht artgerechte Beschaffenheit des Auslaufs kann Fußballenentzündungen bei Flamingos hervorrufen, die auch bei diesem Tier festgestellt wurde. Außerdem wurden dem Tier die Flügel gestutzt, was ebenfalls aus tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten unzulässig ist.

Der Halter hatte mehrfach die Gelegenheit, artgerechte Zustände für das Tier herzustellen. Da er dem nicht nachkam, musste der Flamingo zum Wohle des Tieres dem Halter entzogen werden.

Der Flamingo wird aktuell tiermedizinisch untersucht und ist bis auf Weiteres im Zoo Frankfurt untergebracht. Er befindet sich dort in Quarantäne.

Foto: Beschlagnahmter Flamingo. Copyright: Ordnungsamt Frankfurt am Main

Foto: Gestutzter Flügel des beschlagnahmten Flamingos. Copyright: Ordnungsamt Frankfurt am Main

Foto: Haltungsort des beschlagnahmten Flamingos Copyright: Ordnungsamt Frankfurt am Main



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